CS Consulting Aktiengesellschaft, Hannover, Hindenburgstraße 37, 30175 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CS Consulting GmbH am 09.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
CS Consulting Aktiengesellschaft, Hannover, Hindenburgstraße 37, 30175 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 08.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.06.2011 mit der CS Consulting GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 205534) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
CS Consulting Aktiengesellschaft, Hannover, Hindenburgstraße 37, 30175 Hannover. Bestellt als Vorstand: Roffe-Vidal, Jeremy, Boulogne Billancourt, * ‒.‒.‒‒; Trizac, Anne, Maisons-Laffite, * ‒.‒.‒‒.
CS Consulting Aktiengesellschaft, Hannover, Hindenburgstraße 37, 30175 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 04.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.05.2011 mit der CS Insurance IT GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 53847) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
CS Consulting Aktiengesellschaft, Hannover, Hindenburgstraße 37, 30175 Hannover. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
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