HRB 209178: BBSZ Zweite Beteiligungs GmbH, Straßlach-Dingharting, Landkreis München, Am Hirtenberg 1, 82064 Straßlach-Dingharting. Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2018 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: CS Zweite Beteiligungs GmbH.
HRB 209178: BBSZ Zweite Beteiligungs GmbH, Straßlach-Dingharting, Landkreis München, Am Hirtenberg 1, 82064 Straßlach-Dingharting. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2016 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Begründung und/oder der Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern eigenen Vermögens, insbesondere von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen im In- und Ausland an Unternehmen jeglicher Art, von Grundbesitz und von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien.
BBSZ Zweite Beteiligungs GmbH, Straßlach-Dingharting, Landkreis München, Am Hirtenberg 1, 82064 Straßlach-Dingharting. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2013 mit Nachtrag vom 16.12.2013. Geschäftsanschrift: Am Hirtenberg 1, 82064 Straßlach-Dingharting. Gegenstand des Unternehmens: Begründung und/oder Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern eigenen Vermögens, insbesondere von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen im In- und Ausland an Unternehmen jeglicher Art, genehmigungspflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmidt, Christian, Straßlach-Dingharting, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BBSZ Zweite Beteiligungs KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 101447). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.