HRA 701860: CSA Germany GmbH & Co. KG, Edingen-Neckarhausen, Fred-Joachim-Schoeps-Straße 55, 68535 Edingen-Neckarhausen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.08.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CSA Holding (Deutschland) GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 729281) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH & Co. KG