CSI - Client Service International GmbH, Neuss (Schorlemer Straße 125, 41464 Neuss). Die Gesellschaft ist gemäß § 395 FamFG mangels Feststellbarkeit eines Firmensitzes von Amts wegen gelöscht.
CSI - Client Service International GmbH, Neuss (Schorlemer Straße 125, 41464 Neuss). Nicht mehr Geschäftsführer: Beesten, Stefan, Rheine, * ‒.‒.‒‒.
CSI - Client Service International GmbH, Neuss (Schorlemer Straße 125, 41464 Neuss). Bestellt als Geschäftsführer: Cesur, Mustafa, BL BREDA/Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GFM - Gesellschaft für Finanz-Marketing mbH, Neuss (Schorlemer Straße 125, 41464 Neuss). Die Gesellschafterversammlung vom 18. Januar 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tag hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: CSI - Client Service International GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Anlage- und Finanzabschlussvermittlung im Sinne von § 2 Absatz 10 KWG im nationalen und internationalen Bereich und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
GFM - Gesellschaft für Finanz-Marketing mbH, Neuss (Schorlemer Str. 125, 41464 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07. November 2006. Gegenstand: Erbringung von Marketingdienstleistungen für Finanzprodukte und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Beesten, Stefan, Rheine, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.