HRB 189444:CSMG Riedberg GmbH, München, Albert-Roßhaupter-Str. 43, 81369 München.Die Verschmelzung wurde am 17.09.2014 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 112813).
HRB 189444:CSMG Riedberg GmbH, München, Albert-Roßhaupter-Str. 43, 81369 München.Berichtigung von Amts wegen: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 25.08.2014 mit der Münchner Grund Immobilien Bauträger Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 112813) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 189444:CSMG Riedberg GmbH, München, Albert-Roßhaupter-Str. 43, 81369 München.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 25.04.2014 mit der Münchner Grund Immobilien Bauträger Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 112813) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CSMG Riedberg GmbH, München, Destouchesstr. 68, 80796 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Albert-Roßhaupter-Str. 43, 81369 München.
CSMG Riedberg GmbH, Köln, Aachener Straße 186, 50931 Köln. Nach Sitzverlegung (AG München HRB 189444) nunmehr: München.
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