Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2023 hat die
Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 8 (Erbfolge) und
§ 9 (Abfindung) sowie die Umnummerierung von ehemals § 8
(Kosten) in § 10 beschlossen. |
a)
17.05.2023
Büttner |
HRB 207782: CSS HOLDING GmbH, Bendestorf, Heidjerwinkel 7, 21227 Bendestorf. Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals von 50.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen.
HRB 207782: CSS HOLDING GmbH, Bendestorf, Heidjerwinkel 7, 21227 Bendestorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2020 mit der CSS Consultants GmbH mit Sitz in Bendestorf (Amtsgericht Tostedt HRB 207593) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 205139: CONLINK HOLDING AG, Seevetal, Heidjerwinkel 7, 21227 Bendestorf. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Tostedt HRB 207782) am 11.02.2020 wirksam geworden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
HRB 207782: CSS HOLDING GmbH, Bendestorf, Heidjerwinkel 7, 21227 Bendestorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.11.2019. Geschäftsanschrift: Heidjerwinkel 7, 21227 Bendestorf. Gegenstand: Das Halten von Beteiligungen, insbesondere an Unternehmen der CONLINK-Gruppe. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Vorstand: Jäschke, Volker, Bendestorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Jäschke, Volker, Bendestorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CONLINK HOLDING AG, Seevetal (Amtsgericht Lüneburg HRB 205139) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 06.11.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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