CST Casting Solution Technologies GmbH, Göppingen, Heilbronner Str. 15/1, 73037 Göppingen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
CST Casting Solution Technologies GmbH, Göppingen, Heilbronner Str. 15/1, 73037 Göppingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Göppingen, 1 IN 129/09) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
GIMA GmbH Gießereianlagen und Maschinenbau, Göppingen (Heilbronner Str. 15/1, 73037 Göppingen). Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: CST Casting Solution Technologies GmbH.
GIMA GmbH Gießereianlagen und Maschinenbau, Göppingen (Heilbronner Str. 15/1, 73037 Göppingen). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2008 mit Nachtrag vom 22.04.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom jeweils gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CSE Casting Solution Engineering GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 720992) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GIMA GmbH Gießereianlagen und Maschinenbau, Göppingen (Heilbronner Str. 15/1, 73037 Göppingen). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2008 mit Nachtrag vom 22.04.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.03.2008 und 22.04.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "bac electronic gmbh", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRB 531248) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.