HRB 14681: CT-Glas GmbH, Bochum, Porschestraße 11, 44809 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Trutwin, Karl-Heinz, Bochum, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schade, Timo, Bochum, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 14681:CT-Glas GmbH, Bochum, Nöckerstr. 40, 44879 Bochum.Nach Änderung: Geschäftsanschrift: Porschestraße 11, 44809 Bochum.
HRB 14681:CT-Glas GmbH, Bochum, Nöckerstr. 40, 44879 Bochum.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2013. Geschäftsanschrift: Nöckerstr. 40, 44879 Bochum. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit flachglasveredelten Produkten (Duschkabinen etc.) und entsprechenden Beschlägen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Gesellschaftszweck dienenden Geschäfte zu tätigen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen mit ähnlichem Zweck gründen oder sich an ihnen beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Trutwin, Karl-Heinz, Bochum, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann CT - Glashandel Karl-Heinz Trutwin e.K. in Bochum (HRA 6918) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.08.2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
HRB 14681:CT-Glas GmbH, Bochum, Nöckerstr. 40, 44879 Bochum.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.11.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden islt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.