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CTK-Poliklinik GmbH, Cottbus (HRB 12040 CB)

Firmendaten

Anschrift
Thiemstr. 111
03048 Cottbus
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0355/46-3950
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.ctk-poliklinik.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2015
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 12 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 12040 CB
Amtsgericht: Cottbus
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die CTK-Poliklinik GmbH aus Cottbus ist im Handelsregister Cottbus unter der Nummer HRB 12040 CB verzeichnet. Nach der Gründung am 19.02.2015 hat die CTK-Poliklinik GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die CTK-Poliklinik GmbH (Körperschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zwecke der Körperschaft sind die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. (3) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - den Betrieb und die Unterhaltung Medizinischer Versorgungszentren i. S. d. § 95 SGB V unter ärztlicher Leitung zur Erbringung Vertrags- und privatärztlicher Leistungen, die in besonderem Maße den in § 53 AO genannten Personen dienen. Mindestens zwei Drittel der Leistungen kommen notleidenden bzw. gefährdeten Personen im Sinne des § 53 AO zu Gute; - die planmäßige Erbringung von Kooperationsleistungen gemäß § 57 (3) AO (insbesondere die Erbringung ärztlicher, medizinischer, labor-, betriebs- und hygieneärztlicher Leistungen, Bereitstellung und Überlassung von Personal u.a.) an andere steuerbegünstigte Körperschaften des Konzerns CTK sowie folgende gemeinnützige Einrichtungen: Seniorenheim Wildau GmbH und Lausitz Klinik Forst GmbH unter Beachtung der Regelungen des § 91(5) BbgKVerf) sowie - alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem Unternehmensgegenstand (§ 2, Abs.3) in Verbindung stehen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen errichten, erwerben und pachten und ferner Interessengemeinschaften eingehen, soweit der Stadt eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird, der Unternehmensgegenstand durch den öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist, die Betätigung des Unternehmens nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und dem Bedarf der Stadt Cottbus steht und soweit dies mit der Gemeinnützigkeit vereinbar ist und eine Vereinbarkeit mit vertragsarztrechtlichen Regelungen gegeben ist. Für den Fall der Gründung oder Übernahme einer Tochtergesellschaft sowie einer mittel- 1 baren Beteiligung ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Im Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft bzw. der mittelbaren Beteiligung ist die entsprechende Anwendung des § 96 Abs.1 Nr. 1 bis 8 BbgKVerf festzuschreiben, soweit nicht ein Fall des § 96 Abs.3 BbgKVerf gegeben ist. (5) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die CTK-Poliklinik GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 25.09.2024)

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Registermeldungen 13

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
13 b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Dr. Brodermann, Götz
a)
03.01.2024
Perl
12 b)
Geschäftsführer:
3.
Scholl, Sebastian, * ‒.‒.‒‒, Cott-
bus
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
Änderung zu Nr. 2:
Geschäftsführer:
Dr. Brodermann, Götz
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
23.10.2023
Lenk
11 c)
(1) Die CTK-Poliklinik GmbH
(Körperschaft) verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zwecke der Körperschaft sind
die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öf-
fentlichen Gesundheitspflege
sowie die Förderung des Wohl-
fahrtswesens.
(3) Die Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch
- den Betrieb und die Unterhal-
tung Medizinischer Versorgungs-
zentren i. S. d. § 95 SGB V un-
ter ärztlicher Leitung zur Erbrin-
gung Vertrags- und privatärzt-
licher Leistungen, die in beson-
derem Maße den in § 53 AO ge-
nannten Personen dienen.
Mindestens zwei Drittel der Leis-
tungen kommen notleidenden
bzw. gefährdeten Personen im
Sinne des § 53 AO zu Gute;
- die planmäßige Erbringung von
Kooperationsleistungen gemäß
§ 57 (3) AO (insbesondere die
Erbringung ärztlicher, medizini-
scher, labor-, betriebs- und hy-
gieneärztlicher Leistungen, Be-
reitstellung und Überlassung von
Personal u.a.) an andere steuer-
begünstigte Körperschaften des
Konzerns CTK sowie folgende
gemeinnützige Einrichtungen: Se-
niorenheim Wildau GmbH und
Lausitz Klinik Forst GmbH unter
Beachtung der Regelungen des §
91(5) BbgKVerf) sowie
- alle Maßnahmen und Geschäfte,
die unmittelbar dieser Aufgaben-
erfüllung unter Beachtung der Ge-
meinnützigkeit dienen.
(4) Die Gesellschaft ist zu allen
Maßnahmen und Geschäften be-
rechtigt, die mit dem Unterneh-
mensgegenstand (§ 2, Abs.3) in
Verbindung stehen. Sie kann sich
zur Erfüllung ihrer Aufgaben an-
derer Unternehmen bedienen, sich
an ihnen beteiligen oder solche
Unternehmen errichten, erwerben
und pachten und ferner Interes-
sengemeinschaften eingehen, so-
weit der Stadt eine angemessene
Einflussnahme ermöglicht wird,
der Unternehmensgegenstand
durch den öffentlichen Zweck
gerechtfertigt ist, die Betätigung
des Unternehmens nach Art und
Umfang in einem angemessenen
Verhältnis zur Leistungsfähigkeit
und dem Bedarf der Stadt Cottbus
steht und soweit dies mit der Ge-
meinnützigkeit vereinbar ist und
eine Vereinbarkeit mit vertrags-
arztrechtlichen Regelungen gege-
ben ist.
Für den Fall der Gründung oder
Übernahme einer Tochtergesell-
schaft sowie einer mittel-
1
baren Beteiligung ist die Zustim-
mung der Stadtverordnetenver-
sammlung einzuholen. Im Gesell-
schaftsvertrag der Tochtergesell-
schaft bzw. der mittelbaren Betei-
ligung ist die entsprechende An-
wendung des § 96 Abs.1 Nr. 1 bis
8 BbgKVerf festzuschreiben, so-
weit nicht ein Fall des § 96 Abs.3
BbgKVerf gegeben ist.
(5) Die Körperschaft ist selbstlos
tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwe-
cke. Mittel der Körperschaft dür-
fen nur für die satzungsmäßi-
gen Zwecke verwendet werden.
Gesellschafter dürfen keine Ge-
winnanteile und in ihrer Eigen-
schaft als Gesellschafter auch kei-
ne sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Körperschaft erhalten.
Es darf keine Person durch Aus-
gaben, die dem Zweck der Kör-
perschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütun-
gen begünstigt werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung
vom 12.07.2022 hat die Änderung
der Satzung in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen.
a)
25.08.2022
Malek
Calendar 12.01.2022
Veränderung

HRB 12040 CB: CTK-Poliklinik GmbH, Cottbus, Thiemstraße 111, 03048 Cottbus. Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: (1) Die CTK-Poliklinik GmbH (Körperschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zwecke der Körperschaft sind die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. (3) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - den Betrieb und die Unterhaltung Medizinischer Versorgungszentren i. S. d. § 95 SGB V unter ärztlicher Leitung zur Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen, die in besonderem Maße den in § 53 AO genannten Personen dienen. Mindestens zwei Drittel der Leistungen kommen notleidenden bzw. gefährdeten Personen im Sinne des § 53 AO zu Gute; - die planmäßige Erbringung von Kooperationsleistungen gemäß § 57 (3) AO (insbesondere die Erbringung ärztlicher, medizinischer, labor-, betriebs- und hygieneärztlicher Leistungen, Bereitstellung und Überlassung von Personal u. a.) an andere steuerbegünstigte Körperschaften (insbesondere Unternehmen des Konzerns CTK sowie weitere gemeinnützige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Vereine und gemeinnützig verfasste Betriebe gewerblicher Art unter Beachtung der Regelungen des § 91 (5) BbgKVerf) sowie - alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem Unternehmensgegenstand (§ 2, Abs. 3) in Verbindung stehen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen errichten, erwerben und pachten und ferner Interessengemeinschaften eingehen, soweit der Stadt eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird, der Unternehmensgegenstand durch den öffentlichen Zweck gerechtferigt ist, die Betätigung des Unternehmens nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältis zur Leistungsfähigkeit und dem Bedarf der Stadt Cottbus steht und soweit dies mit der Gemeinnützigkeit vereinbar ist und eine Vereinbarkeit mit vertragsarztrechtlichen Regelungen gegeben ist. Für den Fall der Gründung oder Übernahme einer Tochtergesellschaft sowie einer mittelbaren Beteiligung ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Im Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft bzw. der mittelbaren Beteiligung ist die entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 BbgKVerf festzuschreiben, soweit nicht ein Fall des § 96 Abs. 3 BbgKVerf gegeben ist. (5) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Calendar 28.12.2021
Veränderung

HRB 12040 CB: CTK-Poliklinik GmbH, Cottbus, Thiemstraße 111, 03048 Cottbus. Gegenstand: 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2) Zwecke der Körperschaft sind - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege: - die Förderung von Wissenschaft und Forschung; - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe - Förderung der Rettung aus Lebensgefahr. (3) Die Satzungszwecke werden insbesondere venwirklicht durch - die Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung der Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, die Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie die Geburtshilfe durch hochqualifizierte ärztliche und pflegerische Hilfeleisbngen; - den Betrieb und die Unterhaltung eines Krankenhauses der Schwerpunktversorgung mit den Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen, Nebenbetrieben, Zweckbetrieben und ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 95 bzw. 311 Abs. 2 SGB V; - Wahrnehmung von Aufgaben der gesundheitlichen Prävention und Gesundheitsfürsorge; - den Betrieb eines Betriebskindergartens bzw. zweckgebundene Zuschüsse an einen Kitabetreiber; - die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten; - die Durchführung von Aus- und Weiterbildung; - die Durchführung von Lehre und Studium; - die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben; - den forschungsbasierten Innovations- und Technologietransfer zwischen dem klinischen Alltag und der Gesundheitswirtschaft; - die Unterstützung des Trägers des Rettungsdienstes bei der Erbringung rettungsdienstlicher Aufgaben; - die planmäßige Erbringung von Kooperationsleistungen gemäß § 57 (3) AO (insbesondere die Erbringung ärztlicher, medizinischer, labor-, betriebs- und hygieneärztlicher Leistungen, Nutzungsüberlassungen von Räumen, Inventar, Geräten und Parkplätzen, Bereitstellung von Medien, Erbringung von Konzernführungsleistungen sowie Venwaltungsdienstleistungen im Bereich Verwaltung, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Datenschutz, IT- Dienstleistungen, Bereitstellung und Überlassung von Personal und Erbringung sonstiger Dienstleistungen, Beschaffung und Lieferung von Waren durch den Zentraleinkauf und die Krankenhausapotheke u.a.) an andere steuerbegünstigte Körperschaften (insbesondere Unternehmen des Konzerns CTK sowie weitere gemeinnützige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Vereine und gemeinnützig verfasste Betriebe gewerblicher Art unter Beachtung der Regelungen des § 91 (5) BbgKVerf) sowie - alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unternehmensgegenstand unmittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen errichten, erwerben und pachten und ferner Interessengemeinschaften eingehen, soweit der Stadt eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird, der Unternehmensgegenstand durch den öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist, die Betätigung des Unternehmens nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und dem Bedarf der Stadt Cottbus steht und soweit dies mit der Gemeinnützigkeit vereinbar ist und eine Vereinbarkeit mit vertragsarztrechtlichen Regelungen gegeben ist. Für den Fall der Gründung oder Übernahme einer Tochtergesellschaft sowie einer mittelbaren Beteiligung ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Im Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft bzw. der mittelbaren Beteiligung ist die entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 BbgKVerf festzuschreiben, soweit nicht ein Fall des § 96 Abs. 3 BbgKVerf gegeben ist. (5) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2021 wurde der Gegenstand des Unternehmens sowie §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit) und 11 (Wirtschaftsplan) des Gesellschaftsvertrages geändert

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Historie 7

03.01.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Götz Brodermann
Geschäftsführer

23.10.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sebastian Scholl
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Götz Brodermann
Geschäftsführer

14.01.2019
Entscheideränderung

Austritt
Herr Karsten Bepler
Prokurist

23.05.2016
Entscheideränderung

Austritt
Herr Andreas Brakmann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Götz Brodermann
Geschäftsführer

04.08.2015
Entscheideränderung

Austritt
Herr Götz Brodermann
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Herr Michael Eis
Prokurist

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