Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Safar, Davor, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
23.09.2024
Braunstein
b)
Fall 23 |
18 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Dahlems, Thomas, Tönisvorst, * ‒.‒.‒‒
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Kumar, Pramod, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
08.03.2024
Braunstein
b)
Fall 22 |
HRB 83160: CTP Advanced Materials GmbH, Rüsselsheim, Stahlstraße 60, 65428 Rüsselsheim. Bestellt als Geschäftsführer: Kumar, Pramod, Bad Homburg v.d.Höhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 83160: CTP Advanced Materials GmbH, Rüsselsheim, Stahlstraße 60, 65428 Rüsselsheim. Prokura erloschen: Groß, Mario, Limburg a. d. Lahn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 83160: CTP Chemicals and Technologies for Polymers GmbH, Rüsselsheim, Stahlstraße 60, 65428 Rüsselsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: CTP Advanced Materials GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CTP Advanced Materials GmbH mit dem Sitz in Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 84169) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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