HRB 738441: CTi-Systeme GmbH, Stuttgart, Schickstraße 2, 70182 Stuttgart. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Folkmann, Andreas, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Banzhaf, Katja, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
CTi-Systeme GmbH, Stuttgart, Schickstraße 2, 70182 Stuttgart. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Banzhaf, Katja, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
CTi-Systeme GmbH, Stuttgart, Schickstraße 2, 70182 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2011. Geschäftsanschrift: Schickstraße 2, 70182 Stuttgart. Gegenstand: der Vertrieb und die Vermittlung von Produkten für die Automation, einschließlich aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Folkmann, Andreas, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Betriebsteils Vertrieb aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CTI Ingenieur- und Vertriebsgesellschaft mbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 224877) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 29.07.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CTi-Systeme GmbH, Stuttgart, Schickstraße 2, 70182 Stuttgart. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "CTi Automation GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 224877) am 17.08.2011 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.