HRB 20344:CTplus Corporate Travel plus GmbH, Hamburg, Lehmweg 17 A, 20251 Hamburg.Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
CTplus Corporate Travel plus GmbH, Hamburg, Lehmweg 17 A, 20251 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. der bisherige Geschäftsführer ist nunmehr Liquidator: Voss, Heinrich, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
CTplus Corporate Travel plus GmbH, Hamburg, Lehmweg 42, 20251 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lehmweg 17 A, 20251 Hamburg.
Reisefieber Firmendienst GmbH, Hamburg (Lehmweg 42, 20251 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. (a) (Firma) und 18 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: CTplus Corporate Travel plus GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.07.2008 mit der CTplus Corporate Travel plus GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 82 783) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.