CUBIS COM Holding GmbH, Essen (Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RWTÜV AG am 15.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
CUBIS COM Holding GmbH, Essen (Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung sowie der Hauptversammlung der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der RWTÜV AG mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 9971) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.