CURATOR INTERNATIONALE REVISIONS- UND TREUHAND GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, (c/o Ernst & Young AG Mergentahlerallee 3-5, 65760 Eschborn).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft am 03.11.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
CURATOR INTERNATIONALE REVISIONS- UND TREUHAND GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, (c/o Ernst & Young AG Mergentahlerallee 3-5, 65760 Eschborn).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der EY Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 14618) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CURATOR INTERNATIONALE REVISIONS- UND TREUHAND GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (c/o Ernst & Young AG Mergentahlerallee 3-5, 65760 Eschborn). Der mit der Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (früher: Schitag Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft) mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 93) am 17./22.11.1995 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2007 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.