CURS Folientechnik GmbH, Schramberg (Dr.-Kurt-Steim-Str. 18, 78713 Schramberg). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 07.05.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
CURS Folientechnik GmbH, Schramberg (Dr.-Kurt-Steim-Str. 18, 78713 Schramberg). Prokura erloschen: Bantle, Elmar, Bösingen, * ‒.‒.‒‒. Der zwischen der Gesellschaft und der "Synflex Elektro GmbH & Co. KG", Blomberg (Amtsgericht Lemgo HRA 3898) am 17.12.2001 abgeschlossene Beherrschungsvertrag sowie der mit der gleichen Gesellschaft am 29.10.2004 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag sind durch Vertrag vom 20.12.2007 jeweils mit Wirkung zum 31.12.2007 beendet. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Synflex Elektro GmbH & Co. KG", Blomberg (Amtsgericht Lemgo HRA 3898) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.