GnR 200009: CUSTOS eG, Gnarrenburg (Kuhstedtermoor 24, 27442 Gnarrenburg). Die Generalversammlung vom 20.06.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 6 (Kündigung, Auschluss, Auseinandersetzung) und § 6 a (Ausscheiden durch Tod) beschlossen.
GnR 200009:CUSTOS eG, Gnarrenburg (Kuhstedtermoor 24, 27442 Gnarrenburg). Die Generalversammlung vom 27.05.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen, Nachschüsse, Mindestkapital, Rückvergütung, Verjährung) und die Erweiterung um § 8 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen.
CUSTOS eG, Gnarrenburg (Kuhstedtermoor 24, 27442 Gnarrenburg). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 24.05.2012. Verwaltung des Eigentums der Immobilie in Gnarrenburg, Kuhstedtermoor 24, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Vermietung und Verpachtung. Das Mindestkapital beträgt 95 Prozent des Gesamtbetrages aller Geschäftsguthaben zum letzten Bilanzstichtag. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bestellt: Vorstand: Kordes, Uwe, Gnarrenburg, * ‒.‒.‒‒; Tietjen, Frank, Bremervörde, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CUSTOS - Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Gnarrenburg (Amtsgericht Tostedt HRB 200342) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.05.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.