CVI GVF Germany One GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt Niedenau 61 - 63, 60325 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Alpha Industrial GmbH & Co. KG am 18.11.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CVI GVF Germany One GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt Niedenau 61 - 63, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Alpha Industrial GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 25255) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CVI GVF Germany One GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt Niedenau 61 - 63, 60325 Frankfurt am Main.Mit der Alpha Industrial GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA 25255) als herrschendem Unternehmen ist am 22.04.2010 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom selben Tag zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
CVI GVF Germany One GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt Niedenau 61 - 63, 60325 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2.1 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. Neuer Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere immobiliennaher Vermögensgegenstände, d.h. der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung direkter und indirekter Investitionen in (lmmobilien-)vermögen aller Art. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die nach deutschem Recht erlaubnis- oder genehmigungspflichtig wären, insbesondere keine nach § 32 KWG erlaubnispflichtigen Geschäfte. Nicht mehr Geschäftsführer: Malpica, David Eduardo, London, Großbritannien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: König, Axel, Dreieich, * ‒.‒.‒‒; Schröder, Jörg, Ensheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
CVI GVF Germany One GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt Niedenau 61 - 63, 60325 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: c/o HauckSchuchardt Niedenau 61 - 63, 60325 Frankfurt am Main.
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