HRB 95657: CVM Value Invest GmbH, Bad Soden-Salmünster, Romsthaler Straße 7, 63628 Bad Soden-Salmünster. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen und an Kapitalanlagen jeder Art im eigenen Namen, für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben oder Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) oder der Gewerbeordnung (GewO) bedürfen.
HRB 95657: CVM Value Invest GmbH, Bad Soden-Salmünster, Romsthaler Straße 7, 63628 Bad Soden-Salmünster. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2016 mit Änderung vom 01.06.2016. Geschäftsanschrift: Romsthaler Straße 7, 63628 Bad Soden-Salmünster. Gegenstand: 1.Erlaubnisfreie Erbringung von Finanzdienstleistungen, insbesondere in Form der Finanzportfolioverwaltung, ausschließlich in den vom Kreditwesengesetz erlaubnisfrei gestellten Fällen. 2. Die Gesellschaft betreibt keine nach § 32 des Kreditwesensgesetztes oder nach § 34 c der Gewerbeordnung erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Die Gesellschaft erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stammkapital: 114.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Papenhausen, Sönke, Bad Soden-Salmünster, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CVM Value Invest AG mit dem Sitz in Bad Soden-Salmünster (Amtsgericht Hanau, HRB 95239). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.