Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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Prokura von Amts wegen nach § 395 FamFG
gelöscht bei:
Yu, Yanping, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
01.10.2024
Schüßler
b)
Fall 14 |
HRB 88285: CIVILIGHT GmbH, Eschborn, Ludwig-Erhard-Straße 1 a, 65760 Eschborn. Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 5 (Stammkapital) beschlossen. Neue Firma: CViTec GmbH.
HRB 88285: CIVILIGHT GmbH, Eschborn, Ludwig-Erhard-Straße 1 a, 65760 Eschborn. Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CViTec GmbH mit dem Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 110586) verschmolzen.
HRB 88285: CIVILIGHT GmbH, Eschborn, Ludwig-Erhard-Straße 1 a, 65760 Eschborn. Geändert, nun: Geschäftsführer: Xue, Xinshen, Nanshang, Shenzhen / China, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CCiTec GmbH mit dem Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 110586) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 88285: CIVILIGHT GmbH, Eschborn, Ludwig-Erhard-Straße 1 a, 65760 Eschborn. Nicht mehr Geschäftsführer: Jia, Hantao, Eschborn, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Geschäftsführer: Xue, Xinshen, Nanshang, Shenzhen / China, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
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