HRB 9318: CWK Vermögens GmbH, Bad Salzuflen, Am Hasselbruch 4, 32107 Bad Salzuflen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
HRB 9318: CWK Vermögens GmbH, Bad Salzuflen, Am Hasselbruch 4, 32107 Bad Salzuflen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2018. Geschäftsanschrift: Am Hasselbruch 4, 32107 Bad Salzuflen. Das Halten und die Verwaltung von Sachen und Rechten aller Art. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Deberny, Piotr, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Wybranietz, Christoph, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CWK Vermögens GmbH & Co. KG, Bad Salzuflen (Amtsgericht Lemgo, HRA 4371) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.01.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4371: CWK Vermögens GmbH & Co. KG, Bad Salzuflen, Am Hasselbruch 4, 32107 Bad Salzuflen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.01.2018 im Wege des Formwechsels in die CWK Vermögens GmbH mit Sitz in Bad Salzuflen umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CWK Vermögens GmbH & Co. KG, Bad Salzuflen (Am Hasselbruch 4, 32107 Bad Salzuflen). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.10.2006 wirksam geworden.
CWK Vermögens GmbH & Co. KG, Bad Salzuflen (Am Hasselbruch 4, 32107 Bad Salzuflen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2006 nebst Ergänzung vom 4.9.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 Teile des Vermögens der CWK Recycling Christoph Wybranietz e.K. mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld, HRA 14903) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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