Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
|
|
Prokura erloschen:
Adjaj, Sascha, Ebersbach an der Fils, * ‒.‒.‒‒ |
c)
Geändert, nun:
Kommanditist/in:
Verwaltungsgesellschaft CWS-boco HealthCare mbH, Hamburg
(Amtsgericht Hamburg, 33553), Haftsumme: 1.000.000,00 EUR. |
a)
14.06.2024
Choi-Kim
b)
Die Bezeichnung des
Haftungsbetrages der
Kommanditisten wurde
von Amts wegen gemäß
Artikel 89 Absatz 2
EGHGB von Einlage auf
Haftsumme geändert. |
HRA 42882: CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co. KG, Dreieich, Dreieich-Plaza 1a, 63303 Dreieich. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers CWS-boco Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 106003) am 29.12.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 42882: CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co. KG, Dreieich, Dreieich-Plaza 1a, 63303 Dreieich. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Hygiene CWS Workwear) der CWS Workwear Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in Dreieich (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 43041) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist aufgrund taggleicher Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 42882: CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co. KG, Dreieich, Dreieich-Plaza 1a, 63303 Dreieich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der STG Service to go GmbH mit dem Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 26987) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 42882: CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co. KG, Dreieich, Dreieich-Plaza 1a, 63303 Dreieich. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Hygiene CbD) der CWS-boco Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 106003) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen