HRB 57426 B: CYBERLINE GmbH, Berlin, Am Borsigturm 62, 13507 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 57426 B: CYBERLINE GmbH, Berlin, Am Borsigturm 62, 13507 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten. Änderung zu Nr. 3: Liquidator: Mauve, Christian, * ‒.‒.‒‒, Essen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.10.2015 ist die Gesellschaft zum 31.12.2015 aufgelöst.
HRB 57426 B: CYBERLINE GmbH, Berlin, Am Borsigturm 62, 13507 Berlin. Geschäftsführer: 3. Mauve, Christian, * ‒.‒.‒‒, Essen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Krakow, Guido; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Ussat, Carsten
CYBERLINE GmbH, Berlin, Am Borsigturm 62, 13507 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplans vom 14.08.2013 und 22.08.2013 Teile ihres Vermögens im Wege der Abspaltung zur Neugründung auf die neu gegründete Centalus Media GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 152569 B) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..