HRA 200795:Cabanillas & Wrobel OHG, Hannover, Berliner Allee 65, 30175 Hannover.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2015 im Wege des Formwechsels in die Cabanillas & Wrobel GmbH mit Sitz in Hannover umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 200795:Cabanillas & Wrobel OHG, Hannover, Berliner Allee 65, 30175 Hannover.Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hannover HRB 212835) am 27.08.2015 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRA 200795:Cabanillas & Wrobel OHG, Hannover, Berliner Allee 65, 30175 Hannover.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 20.07.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2015 einen Teil ihres Vermögens (Teilbetrieb JPS 179 "Filiale Ferdinand-Wallbrecht-Straße 57, 30163 Hannover) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete JPS H-List GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 212831) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 200795:Cabanillas & Wrobel OHG, Hannover, Berliner Allee 65, 30175 Hannover.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 20.07.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2015 einen Teil ihres Vermögens (Teilbetrieb JPS 106 "Filiale Erichstraße 1, 31785 Hameln") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete JPS Hameln GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 212833) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 200795:Cabanillas & Wrobel OHG, Hannover, Berliner Allee 65, 30175 Hannover.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 20.07.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2015 einen Teil ihres Vermögens (Teilbetrieb JPS 116 "Filiale Berliner Allee 65, 30175 Hannover") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete JPS H-Mitte GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 212832) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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