HRB 13676: KW-Gastro GmbH, Münster, Aegidiimarkt 1, 48143 Münster. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Hebe Gastro GmbH.
HRB 13676: KW-Gastro GmbH, Münster, Aegidiimarkt 1, 48143 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2015 mit der Hebe Gastro GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 12522) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KW-Gastro GmbH, Münster, Aegidiimarkt 1, 48143 Münster. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2011. Geschäftsanschrift: Aegidiimarkt 1, 48143 Münster. Gegenstand: ist der Betrieb von Gaststätten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kemper, Angela, Münster, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen ( Geschäftsanteile Hebe Gastro GmbH)der Hermes Gastro GmbH mit Sitz in Münster (Münster HRB 6586) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 28.11.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.11.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.