HRA 204353:Cafe Lohmann GmbH & Co. KG, Osnabrück, In der Dodesheide 65, 49088 Osnabrück.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2014 mit Ergänzung vom 13.01.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2014 Unternehmensteile aus dem Vermögen des von Friedrich Lohmann als Inhaber unter der Firma Friedrich Lohmann e.K. mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 204328) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit gleichzeitiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
49088 Osnabrück
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Amtsgericht: Osnabrück
Rechtsform: GmbH & Co. KG