3 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Bereitstellung von schulischen
Einrichtungen aller Art und
Kindertagesstätten, sowie Einrichtungen
zur sozialpädagogischen Betreuung und
Verpflegung an unmittelbar gemeinnützige
und mildtätige Körperschaften für den
Betrieb von Schulen bzw.
Bildungseinrichtungen jeglicher Art sowie
Kinderbetreuungseinrichtungen,
einschließlich der Errichtung, Unterhaltung
und Verwaltung von Gelände und
Gebäuden im Sinne eines planmäßigen
Zusammenwirkens mit der Wolkenflitzer
gGmbH sowie der Bildungsmanufaktur
gGmbH zum Zwecke der Verwirklichung
deren gemeinnütziger Zwecke (§ 57 Abs. 3
AO), sowie das Halten und Verwalten von
Geschäftsanteilen
an steuerbegünstigten Körperschaften, die
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige
und mildtätige Zwecke verfolgen (§ 57 Abs.
4 AO). |
|
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen. |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
08.08.2023
Wilhelm |
1 |
a)
Campus Impact gGmbH
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Firnhaberstraße 7, 70174 Stuttgart
c)
Die Bereitstellung von schulischen
Einrichtungen aller Art und
Kindertagesstätten, sowie Einrichtungen
zur sozialpädagogischen Betreuung und
Verpflegung an unmittelbar gemeinnützige
und mildtätige Körperschaften für den
Betrieb von Schulen bzw.
Bildungseinrichtungen jeglicher Art sowie
Kinderbetreuungseinrichtungen,
einschließlich der Errichtung, Unterhaltung
und Verwaltung von Gelände und
Gebäuden im Sinne eines planmäßigen
Zusammenwirkens mit der Wolkenflitzer
gGmbH sowie der Bildungsmanufaktur
gGmbH zum Zwecke der Verwirklichung
deren gemeinnütziger Zwecke (§ 57 Abs. 3
AO), sowie das Halten und Verwalten von
Geschäftsanteilen an steuerbegünstigten
Körperschaften, die ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke verfolgen (§ 57 Abs. 4 AO).
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO) einschließlich der
Förderung steuerbegünstigter Zwecke
anderer Körperschaften gemäß § 58 AO.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Erziehung und Berufsbildung i.S.d. § 52
Abs. 2, S. 1 Nr. 7 AO, der Jugendhilfe (§ 52
Abs. 2 S. 1, Nr. 4 AO), des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
AO), des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 S.
1, Nr. 9 AO) und der Religion (§ 52 Abs. 2
S. 1, Nr. 2 AO).
Dieser Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Bereitstellung und
Verwaltung von Betriebseinrichtungen, die
dem Betrieb von schulischen Einrichtungen
und Bildungszentren und
Kindertagesstätten sowie sonstigen
sozialpädagogischen Einrichtungen und der
Verpflegung von Besuchern dieser
Einrichtungen dienen.
Zur Verwirklichung dieser Ziele kann sich
die Gesellschaft an geeigneten
Einrichtungen zur Förderung der Erziehung
und Berufsbildung, der Jugendhilfe, der
Gesundheit, der Wohlfahrtspflege und der
Religion beteiligen oder selbst solche
Einrichtungen gründen. Beteiligt sich die
Gesellschaft an solchen Einrichtungen,
dürfen jedoch finanzielle oder sonstige
Leistungen ausschließlich an ebenfalls
steuerbegünstigte Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts
fließen.
Die Einrichtungen der Gesellschaft stehen
allen Menschen offen, unabhängig von
ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller
Identität, Gesundheit, Alter, Religion,
Nationalität und Weltanschauung.
Die Gesellschaft ist zur Beschaffung und
Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58
AO für die Förderung der in Abs. 2 dieser
Satzung genannten Zwecke durch eine
andere steuerbegünstigte Körperschaft
befugt. Hierzu ist die Gesellschaft
berechtigt, Spenden, Vermächtnisse und
Erbschaften anzunehmen, Unternehmen zu
gründen, sich an Gesellschaften
gewerblicher Art zu beteiligen und
Maßnahmen und Einrichtungen im Sinne
des Satzungszwecks zu beraten und zu
fördern, soweit hiermit nicht gegen
gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben
verstoßen wird, sowie Rücklagen in
gesetzlich zulässiger Höhe im Sinne § 62
AO zu bilden. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam.
b)
Geschäftsführer:
Külls, Helge Dietmar, Braunau am Inn /
Österreich, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Witte, Markus Lothar, Rottenburg am Neckar,
* ‒.‒.‒‒ |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2022. |
a)
02.08.2022
Müller |