Candooo - Wir machen Medien GmbH, Mülheim an der Ruhr, Everskamp 34, 40885 Ratingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Consens Unternehmensberatung GmbH am 05.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Candooo - Wir machen Medien GmbH, Mülheim an der Ruhr, Everskamp 34, 40885 Ratingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Consens Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 48241) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Candooo - Wir machen Medien GmbH, Mülheim an der Ruhr, Everskamp 34, 40885 Ratingen. Geschäftsanschrift: Everskamp 34, 40885 Ratingen.
Candooo - Wir machen Medien GmbH, Mülheim an der Ruhr (Reichspräsidentenstraße 21-25, 45470 Mülheim an der Ruhr). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2008. Gegenstand: die mediale Beratung und Durchführung als Full-Service - Agentur für Firmen, hinsichtlich deren Public-Relations- und Kommunikationsbedarfes und aller mit diesen Bereichen im Zusammenhang stehender Fragen. Stammkapital: 25.050,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die vorstehenden Absätze gelten auch für die Liquidatoren. Geschäftsführer: Stratmann, Klaus, Ratingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.