Canopus GmbH, Ruppach-Goldhaüsen, (Bergstr. 16-18, 56412 Ruppach-Goldhausen).Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 07.11.2008 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Canopus GmbH, Ruppach-Goldhaüsen, (Bergstr. 16-18, 56412 Ruppach-Goldhausen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.08.2008 mit der Thomson Systems Germany GmbH mit Sitz in Weiterstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 8616) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Canopus GmbH, Ruppach-Goldhaüsen (56412 Ruppach-Goldhaüsen). Mit der Grass Valley Germany GmbH, Weiterstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 8616) als herrschendem Unternehmen ist am 15.10.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Canopus GmbH, Ruppach-Goldhaüsen (56412 Ruppach-Goldhaüsen). Nicht mehr Geschäftsführer: Suyama, Yasuo, Morinosato, Atsugi city, Kanagawa pref., Japan, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kuhn, Horst, Hemmingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Canopus GmbH, Ruppach-Goldhaüsen (56412 Ruppach-Goldhaüsen). Nicht mehr Geschäftsführer: Fujiwara, Mutsuro, Asiya city Hyogo (Japan), * ‒.‒.‒‒; Oshima, Hajime, Tokyo (Japan), * ‒.‒.‒‒. Neuer Geschäftsführer: Suyama, Yasuo, Morinosato, Atsugi city, Kanagawa pref., Japan, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.