HRA 202453: Capella Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Peine, Hopfenstraße 13, 31224 Peine. (Projektierung, Erwerb, Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Bebauung von Grundstücken, Sanierung von Immobilien sowie deren Vertrieb). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hopfenstraße 13, 31224 Peine. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Taurus GmbH, Peine (Amtsgericht Hildesheim HRB 207117), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Capella Projektgesellschaft mbH, Peine (Amtsgericht Hildesheim, HRB 205376) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 205376: Capella Projektgesellschaft mbH, Peine, Hopfenstraße 13, 31224 Peine. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2020 im Wege des Formwechsels in die Capella Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Peine (Amtsgericht Hildesheim, HRA 202453) umgewandelt. Der Formwechsel wird am heutigen Tage, mit Eintragung des neuen Rechtsträgers wirksam. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 205376: Capella Projektgesellschaft mbH, Peine, Hopfenstraße 13, 31224 Peine. Der mit der bauplan GmbH, Peine (Amtsgericht Hildesheim, HRB 202737) am 22.06.2018 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.12.2019 zum 31.12.2019 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 205376: Capella Projektgesellschaft mbH, Peine, Hopfenstraße 13, 31224 Peine. Der mit der bauplan GmbH, Peine (Amtsgericht Hildesheim, HRB 202737) am 22.06.2018 abgeschlossene Ergebnisübernahmevertrag ist durch Vertrag vom 26.09.2018 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2018 hat der Änderung zugestimmt.
HRB 205376: Capella Projektgesellschaft mbH, Peine, Hopfenstraße 13, 31224 Peine. Mit der bauplan GmbH, Peine (Amtsgericht Hildesheim, HRB 202737) als herrschendem Unternehmen ist am 22.06.2018 ein Ergebnisübernahmevertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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