HRB 10893: Capmaxx GmbH, Gelsenkirchen, Garnstraße 33, 45896 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 10893: Capmaxx GmbH, Gelsenkirchen, Garnstraße 33, 45896 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Capmaxx GmbH, Gelsenkirchen, Garnstraße 33, 45896 Gelsenkirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2010. Entstandern durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CAPMAXX AG, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 9183) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.12.2010. Geschäftsanschrift: Garnstraße 33, 45896 Gelsenkirchen. Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, Versicherungs- und Bausparverträge sowie über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von geschlossenen Investmentsfonds, Durchführung von Seminaren und Trainings-Coaching sowie der Vertrieb von Informationsmedien im Finanzdienstleistungssektor sowie Handel, An- und Verkauf von Photovoltaikanlagen, Erzeugung, Projektplanung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Finanzberatung von erneuerbare Energien. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Domian, Thomas, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.