Capol GmbH, Elmshorn, Otto-Hahn-Straße 10, 25337 Elmshorn. Die Verschmelzung ist mit der am 25.01.2010 erfolgten Eintragung (Amtsgericht München, HRB 180141) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Capol GmbH, Elmshorn, Otto-Hahn-Straße 10, 25337 Elmshorn. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.10.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die RE Coatings GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 180141) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam..
Capol GmbH, Elmshorn, Otto-Hahn-Straße 10, 25337 Elmshorn. Firma: Capol GmbH Sitz: Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 10, 25337 Elmshorn Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2009 wurden die Firma und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft); Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.10.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Capol GmbH mit dem Sitz in Elmshorn, Amtsgericht Pinneberg HRB 2011 EL, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..