HRB 4803 AH: Betriebsgesellschaft Rosenhof 1/2/3 Seniorenwohnanlage mbH, Ahrensburg (Lübecker Str. 3- 11, 22926 Ahrensburg). Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Becker, Hans-Lüder; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Schaps, Andreas
HRB 4800 AH: Cappus Dienstleistungen 1/2/3 GmbH, Ahrensburg, Voßberg 2d, 22926 Ahrensburg. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Cappus, Karl-Heinz; Geschäftsführer: 2. Gaedeke-Gulati, Susanne, geb. Gaedeke, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 4800 AH: Cappus Dienstleistungen 1/2/3 GmbH, Ahrensburg, Voßberg 2d, 22926 Ahrensburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung aller Dienstleistungen, die im Rahmen des Betriebes einer Seniorenwohnanlage anfallen, insbesondere hauswirtschaftliehe Tätigkeiten, Hol- und Bringdienste, Pflege von Außenanlagen und Kurierdienste. Ausgenommen bleiben genehmigungspflichtige Tätigkeiten; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.02.2013 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 3 (Geschäftsjahr), § 2 Abs. 1 (Gegenstand) und § 3 (Stammkapital ); § 16 (Gründungskosten) wurde gestrichen.
Cappus Dienstleistungen 1/2/3 GmbH, Großhansdorf, Voßberg 2d, 22926 Ahrensburg. Geschäftsanschrift:; Voßberg 2d, 22926 Ahrensburg Änderung zu Nr. 1:; Geschäftsführer:; Cappus, Karl-Heinz, * ‒.‒.‒‒, Ahrensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.03.2010 ist der Sitz der Gesellschaft von Großhansdorf nach Ahrensburg verlegt und der Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 2 (Sitz) und § 13 (Bekanntmachungen) geändert worden. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Betriebsgesellschaft Rosenhof 1/2/3 Seniorenwohnanlage mbH mit Sitz in Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck, HRB 4803 AH) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 09.12.2003 ist durch Vereinbarung vom 09.03.2010 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 09.03.2010 zugestimmt.