Captaris Document Technologies GmbH, Konstanz (Max-Stromeyer-Str. 116, 78467 Konstanz). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 25.07.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Captaris Document Technologies GmbH, Konstanz (Max-Stromeyer-Str. 116, 78467 Konstanz). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2008 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Captaris Verwaltungs GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 702115) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Océ Document Technologies GmbH, Konstanz (Max-Stromeyer-Str. 116, 78467 Konstanz). Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma nun: Captaris Document Technologies GmbH.
Océ Document Technologies GmbH, Konstanz (Max-Stromeyer-Str. 116, 78467 Konstanz). Der zwischen der Gesellschaft und der "Océ Holding Deutschland GmbH", Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Mülheim an der Ruhr HRB 2489) am 23.08.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag wurde durch Vertrag vom 01.10.2007 und vom 05.10.2007 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderung vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Gesellschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.