HRB 404963: CarUnion Steinhardt GmbH, Eisenach, Am Alten See 3, 99817 Eisenach. Geändert, nun: Geschäftsführer: Henning, Andreas, Bad Salzungen, * ‒.‒.‒‒; Heß, Wieland, Bad Liebenstein OT Schweina, * ‒.‒.‒‒; Heß, Giso, Leimbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 404963: Autohaus Steinhardt GmbH, Eisenach, Am Alten See 3, 99817 Eisenach. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2018 und Nachtrag vom 27.09.2018 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand sowie Vertretungsregelung. Neue Firma: CarUnion Steinhardt GmbH. Neuer Gegenstand: der Handel mit Automobilen, Ersatzteilen, Zubehör sowie die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten bzw. hiermit verbundener Serviceleistungen einschließlich der Vermietung. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
HRB 404963: Autohaus Steinhardt GmbH, Eisenach, Am Alten See 3, 99817 Eisenach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Steinhardt, Thomas, Creuzburg, * ‒.‒.‒‒; Steinhardt, Gerd, Eisenach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Henning, Andreas, Bad Salzungen, * ‒.‒.‒‒; Heß, Wieland, Bad Liebenstein OT Schweina, * ‒.‒.‒‒; Heß, Giso, Leimbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 404963: Autohaus Steinhardt GmbH, Eisenach, Am alten See 3, 99817 Eisenach. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Am Alten See 3, 99817 Eisenach.
HRB 404963: Autohaus Steinhardt GmbH, Eisenach, Am alten See 3, 99817 Eisenach. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Am alten See 3, 99817 Eisenach. Die Steinhardt Motor GmbH mit dem Sitz in Eisenach (Amtsgericht Jena HRB 405845) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.