Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich
haftenden Gesellschafter oder einem anderen
Prokuristen:
Schneider, Stefan, Deckenpfronn, * ‒.‒.‒‒
Bickel, Albert, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Dr. Ohnweiler, Rolf Timm, Neuhausen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.12.2024
Bechtold |
11 |
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Prokura erloschen:
Jung-Franken, Patricia Brigitte, geb. Jung, Haan,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.10.2023
Bechtold |
HRA 504047: Carbolite Gero GmbH & Co. KG, Neuhausen, Hesselbachstraße 15, 75242 Neuhausen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Jung-Franken, Patricia Brigitte, geb. Jung, Haan, * ‒.‒.‒‒.
HRA 504047: Carbolite Gero GmbH & Co. KG, Neuhausen, Hesselbachstraße 15, 75242 Neuhausen. Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Carbolite GERO Management GmbH, Neuhausen (Amtsgericht Mannheim HRB 505933), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. Kaub, Jürgen, Ditzingen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Dr. Ohnweiler, Rolf Timm, Neuhausen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 504047:Carbolite Gero GmbH & Co. KG, Neuhausen, Hesselbachstraße 15, 75242 Neuhausen.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.01.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.01.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Carbolite GmbH", Neuhausen (Amtsgericht Mannheim HRB 231899) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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