Cardpack Verpackungstechnik GmbH, Eschbronn (Schönbronner Str. 64, 78664 Eschbronn). Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers ist am 10.09.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Cardpack Verpackungstechnik GmbH, Eschbronn (Schönbronner Str. 64, 78664 Eschbronn). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2007 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Plehn, Detlev, Rottweil, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Cardpack Verpackungstechnik e.K.", Eschbronn verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Cardpack Verpackungstechnik GmbH, Eschbronn (Schönbronner Str. 64, 78664 Eschbronn). Nicht mehr Geschäftsführer: Plehn, Sophia, Rottweil, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Plehn, Sophia, Rottweil, * ‒.‒.‒‒.