HRA 721763:Cardpack Verpackungstechnik e. K., Eschbronn, Schönbronner Straße 64, 78664 Eschbronn.Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Cardpack Verpackungstechnik e. K., Eschbronn, (Schönbronner Straße 64, 78664 Eschbronn).Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 01.02.2009 (1(4) IN 244/08) wurde über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet. Prokura von Amts wegen nach § 144 c FGG gelöscht bei: Plehn, Sophia, Rottweil, * ‒.‒.‒‒.
Cardpack Verpackungstechnik e. K., Eschbronn (Schönbronner Straße 64, 78664 Eschbronn, Die Durchführung von Verpackungsarbeiten aller Art und die Herstellung von Maschinen aller Art für die Verpackungstechnik). Einzelkaufmann. Inhaber: Plehn, Detlev, Rottweil, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Plehn, Sophia, Rottweil, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung des Vermögens des Alleingersellschafters Detlev Plehn (übernehmender Rechtsträger) mit der "Cardpack Verpackungstechnik GmbH", Eschbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 470724 - übertragender Rechtstrräger). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.