HRB 169148: Caretta GmbH, München, Krennerweg 28, c/o Schulze, 81479 München. Die Verschmelzung wurde am 04.03.2017 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Jena HRB 509646).
HRB 169148: Caretta GmbH, München, Krennerweg 28, c/o Schulze, 81479 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.02.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Caretta Kunststoff GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 509646) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 169148:Caretta GmbH, München, Krennerweg 28, c/o Schulze, 81479 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fertich, Patrick, Grafing, * ‒.‒.‒‒.
Caretta GmbH, München, Krennerweg 28, c/o Schulze, 81479 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schulze, Monika, München, * ‒.‒.‒‒.
Caretta GmbH, München, Krennerweg 28, c/o Schulze, 81479 München. Die ISOFOL Folien GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 140075) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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