HRB 730094: Companies for Conservation Fund gGmbH, Hirschberg, Hölderlinstraße 20, 69493 Hirschberg. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Caring for Conservation Fund gGmbH.
HRB 730094: Companies for Conservation Fund gGmbH, Hirschberg, Hölderlinstraße 20, 69493 Hirschberg. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und zwar insbesondere die a) Förderung der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) b) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO) c) Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO) d) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO). Die Gesellschaft darf auch zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigen Zwecke Mittel beschaffen, die an andere inländische und ausländische Körperschaften, Institutionen und Stiftungen weitergeleitet werden dürfen (§ 58 Nr. 1 AO), soweit zu § 3 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages verwendet werden (Mittelbeschaffungskörperschaft). 2. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Förderung von Maßnahmen, die dem Schutz und der Erforschung bedrohter Wildtiere und deren Lebensräume sowie dem Aufbau nachhaltiger Wirtschaftsformen in und am Rand von Wildnisgebieten dienen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen, die eine friedliche Koexistenz von Wildtieren und Menschen, die Konfliktvermeidung zwischen Wildtieren und Menschen und die Förderung der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen zum Ziel haben. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen, Errichtung, Schutz und Pflege von Schutzgebieten, Bekämpfung von Wilderei, Durchführung oder Unterstützung von Aufklärungs- und Bildungsarbeit in den betroffenen Ökosystemen, die Erhebung sozio-ökonomischer und ökologischer Daten sowie die Entwicklung und Umsetzung von ressourcenschonenden und konfliktvermeidenden Wirtschaftsformen zur Minderung der Armut in den betroffenen Gebieten. 3. Die Gesellschaft kann teilweise, im Rahmen der abgabenrechtlichen Vorschriften, anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Institutionen, Stiftungen oder geeigneten öffentlichen Behörden finanzielle, sachliche oder personelle Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese ihrerseits einen Beitrag zum Schutz und der Erforschung von Ökosystemen und zur friedlichen Koexistenz von Wildtieren und Menschen innerhalb dieser Gebiete leisten. Dabei ist sicherzustellen, dass sämtliche Mittelempfänger die bereitgestellten Mittel ausschließlich zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken und konform dieser Satzung verausgaben. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
HRB 730094: Companies for Conservation Trust gGmbH, Hirschberg, Hölderlinstraße 20, 69493 Hirschberg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Companies for Conservation Fund gGmbH.
HRB 730094: Companies for Conservation Trust gGmbH, Hirschberg, Hölderlinstraße 20, 69493 Hirschberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2018. Geschäftsanschrift: Hölderlinstraße 20, 69493 Hirschberg. Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und zwar insbesondere die a) Förderung der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) b) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO) c) Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO) d) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Förderung von Maßnahmen, die dem Schutz und der Erforschung bedrohter Wildtiere und deren Lebensräume sowie dem Aufbau nachhaltiger Wirtschaftsformen in und am Rand von Wildnisgebieten dienen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen, die eine friedliche Koexistenz von Wildtieren und Menschen, die Konfliktvermeidung zwischen Wildtieren und Menschen und die Förderung der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen zum Ziel haben. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen, Errichtung, Schutz und Pflege von Schutzgebieten, Bekämpfung von Wilderei, Durchführung oder Unterstützung von Aufklärungs- und Bildungsarbeit in den betroffenen Ökosystemen, die Erhebung sozio-ökonomischer und ökologischer Daten sowie die Entwicklung und Umsetzung von ressourcenschonenden und konfliktvermeidenden Wirtschaftsformen zur Minderung der Armut in den betroffenen Gebieten. 3. Die Gesellschaft kann teilweise, im Rahmen der abgabenrechtlichen Vorschriften, anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Institutionen, Stiftungen oder geeigneten öffentlichen Behörden finanzielle, sachliche oder personelle Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese ihrerseits einen Beitrag zum Schutz und der Erforschung von Ökosystemen und zur friedlichen Koexistenz von Wildtieren und Menschen innerhalb dieser Gebiete leisten. Dabei ist sicherzustellen, dass sämtliche Mittelempfänger die bereitgestellten Mittel ausschließlich zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken und konform dieser Satzung verausgaben. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. 6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Riffel, Michael, Hirschberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.