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c)
Zweck der Gesellschaft ist
- die Förderung des kirchlichen Lebens
- die Förderung der Wohlfahrtspflege
- die Förderung der Altenhilfe
- sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen
Die Gesellschaft verfolgt mildtätige Zwecke
im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, in
dem ihre Tatigkeit darauf gerichtet ist,
Personen selbstlos zu unterstützen, welche
- persönlich hilfsbedürftig sind, das heißt, in
Folge ihres körperlichen, geistigen und
seelischen Zustands auf die Hilfe Anderer
angewiesen sind,
- wirtschaftlich bedürftig sind, das heißt,
deren Bezüge nicht höher als das Vierfache
des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne
des § 22 Bundessozialhilfegesetzes sind;
bzw. nach § 28 SGB XII beim
Alleinstehenden oder Haushaltsvorstand
(Alleinerziehenden) gilt anstelle des
Vierfachen, das Fünffache des Regelsatzes,
- Personen, deren wirtschaftliche Lage aus
besonderen Gründen zu einer Notlage
geworden ist.
Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch den Betrieb und die
Unterhaltung von Altenheimen,
Sozialstationen und anderen caritativen
Einrichtungen, sowie durch die
zweckgebundene Weitergabe von Mitteln
an andere caritative Einrichtungen zur
Förderung des kirchlichen Lebens, der
Wohlfahrtspflege oder der Altenhilfe.
Die Gesellschaft verwirklicht ihre
steuerbegünstigten Zwecke ferner unter
Einbeziehung von Kooperationsleistungen
der im Sinne von § 57 Abs. 3 AO
steuerbegünstigten Caritas-Einrichtungen
gGmbH mit Sitz in Würzburg, nämlich
Management- und Verwaltungsleistungen,
in Form von Leistungen im Bereich der
Finanzbuchhaltung, Personalverwaltung
und -abrechnung, Personalentwicklung, -
gewinnung und -bindung,
betriebswirtschaftlicher Beratung und
Steuerung sowie Aufbereitung und Bereit-
stellung von Informationen, wirtschaftlichen
Daten und Kennzahlen, ferner der
Durchführung von Veranstaltungen und
Schulungen, der Beratung und
Unterstützung hinsichtlich gesetzlicher,
regulatorischer und branchenspezifischer
Änderungen, der Beratung und
Entwicklungsunterstützung hinsichtlich
baulicher und technischer Ausstattungen,
der Besorgung eines zentralen
Qualitätsmanagements, der Steuerung und
Koordination einrichtungsübergreifender
Projekte (z. B. Einführung einheitlicher
Software), der Verschaffung von
Nutzungsmöglichkeiten von Software, der
Konzeption, Entwicklung und Einführung
von Angeboten und Einrichtungen, der
Unterstützung des
Beschaffungsmanagements, der
Erbringung von Leistungen im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit und des Marketing und
der Vermietung von Räumlichkeiten,
Ausstattung und Ein-richtungen, nämlich
das Altenpflegeheim Haus Marienstift mit
allen Anlagen und Einrichtungen in der St.-
Anton-Str. 2-4 in Schweinfurt (Fl.-Nr. 3238,
Gemarkung Schweinfurt) und die
Seniorenwohnanlage Burkardus-Wohnpark
mit allen Anlagen und Einrichtungen in der
Burkardusstraße 3, 5, 7,9, 11, 13, 15, 17 und
Kapellenstraße 24 in Bad Kissingen (Fl.-Nr.
1815 und 1815/1, Gemarkung Bad
Kissingen). |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2022 hat die
Änderung des § 2 Abs.2 (Gegenstand des Unternehmens) des
Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
27.12.2022
Luff |