Caritas-Gemeinschaft für Pflege- und Sozialberufe - Diözesangemeinschaft Augsburg e.V., Augsburg (Auf dem Kreuz 41, 86152 Augsburg).Die Verschmelzung wurde am 14.10.2005 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen ( siehe Amtsgericht München VR 4269)
Caritas-Gemeinschaft für Pflege- und Sozialberufe - Diözesangemeinschaft Augsburg e.V., Augsburg (Auf dem Kreuz 41, 86152 Augsburg). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2005 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 24.02.2005 und Beschluß der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 22.02.2005 mit dem übernehmenden Rechtsträger Caritas -Gemeischaft für Pflege- und Sozialberufe Bayern e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 4269) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.