Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Prokura erloschen:
Busenbecker, Michael, Remscheid, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.02.2023
Seifert |
Carl Aug. Picard GmbH, Remscheid, Hasteraue 9, 42857 Remscheid. Prokura erloschen: Lübke, Volker, Remscheid, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Vogel, Jörg Heinz Günter, Dorsten, * ‒.‒.‒‒.
Carl Aug. Picard GmbH, Remscheid, Hasteraue 9, 42857 Remscheid. Bestellt als Geschäftsführer: Meise, Andreas, Cottbus, * ‒.‒.‒‒; Nunmehr Geschäftsführer: Posniak, Josef Werner, Gladbeck, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Meise, Andreas, Cottbus, * ‒.‒.‒‒.
Carl Aug. Picard GmbH, Remscheid, Hasteraue 9, 42857 Remscheid. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. (1) (Stammkapital-Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.360.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. 3.600.000,00 EUR.
Carl Aug. Picard GmbH, Remscheid, Hasteraue 9, 42857 Remscheid. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.03.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.03.2012 mit der Picard Holding GmbH mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRB 11416) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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