Carl Bernh. Hoffmann GmbH, Kaarst, Hüngert 5, 41564 Kaarst.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19. Dezember 2008 mit steuerlicher Wirkung zum 1.10.2008 im Wege des Formwechsels in die Carl Bernh. Hoffmann GmbH & Co.KG mit Sitz in Kaarst (Amtsgericht Neuss) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Carl Bernh. Hoffmann GmbH, Kaarst, Hüngert 5, 41564 Kaarst.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19. Dezember 2008 im Wege des Formwechsels in die Carl Bernh. Hoffmann GmbH & Co.KG mit Sitz in Kaarst (Amtsgericht Neuss HRA 6876 ) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 9. Oktober 2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Carl Bernh. Hoffmann GmbH, Kaarst, Hüngert 5, 41564 Kaarst.Die Gesellschafterversammlung hat am 19.Dezember 2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 500.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 255.645,94 um EUR 4.354,06 auf EUR 260.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage hat ferner die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 2 Ziffer 2 ( Stimmrecht ) und § 18 ( Bekanntmachungen ) beschlossen. ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Hüngert 5, 41564 Kaarst. 260.000,00 EUR.
Carl Bernh. Hoffmann GmbH, Kaarst, (Hüngert 5, 41564 Kaarst).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19. Dezember 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19. Dezember 2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19. Dezember 2008 mit der KarlGerd Coenen GmbH mit Sitz in Kaarst AG Neuss ( HRB 12694 ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Carl Bernh. Hoffmann GmbH, Kaarst (Hüngert 5, 41564 Kaarst). Bestellt als Geschäftsführer: Coenen, Karl Gerd, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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