HRB 5123 HB: Carl Bock Verwaltungs GmbH, Bremen, Hemelinger Hafendamm 31/33, 28309 Bremen. Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Bock, Carl, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 5123 HB: Carl Bock Verwaltungs GmbH, Bremen, Hemelinger Hafendamm 31/33, 28309 Bremen. Nicht mehr Prokurist: 1. Gonzalez Salcedo, Michael
HRB 5123 HB: Carl Bock Verwaltungs GmbH, Bremen, Hemelinger Hafendamm 31/33, 28309 Bremen. Gegenstand: Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an einer oder mehrerer Kommanditgesellschaft(en). Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Prokura: 1. Gonzalez Salcedo, Michael, * ‒.‒.‒‒, Duderstadt; Einzelprokura. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.06.2011 ist der Unternehmensgegenstand und die Vertretungsreghelung geändert und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst worden.
Carl Bock Verwaltungs GmbH, Bremen, Hemelinger Hafendamm 31/33, 28309 Bremen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2009 ist das Stammkapital um 26.200 EUR auf 25.000 EUR herabgesetzt und § 3 des Gesellschaftsvertrages (Stammkapital und Stammeinlagen) entsprechend geändert worden..
Carl Bock Verwaltungs GmbH, BremenHemelinger Hafendamm 31/33, 28309 Bremen. Geschäftsanschrift: Hemelinger Hafendamm 31/33, 28309 Bremen.Kapital: 51.200 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2008 ist das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann zum Zwecke nachstehender Verschmelzung um 25.564,59 EUR sowie um weitere 70,82 EUR auf 51.200 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) sowie zusätzlich in § 6 (Geschäftsführungsbefugnisse der Geschäftsführung), § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 16 (Bekanntmachungen) geändert worden. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Carl Bock Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 21254) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..