HRB 18439 HB: Carl Ed. Meyer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen, c/o Clostermann & Jasper, Kleiner Ort 5, 28357 Bremen. Die Verschmelzung ist mit der am 09.10.2015 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Mainz, HRB 21398) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 18439 HB: Carl Ed. Meyer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen, c/o Clostermann & Jasper, Kleiner Ort 5, 28357 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die PORTOCORK INTERNATIONAL Korkhandelsgesellschaft mbH mit Sitz in Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz, HRB 21398) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 18439 HB: Carl Ed. Meyer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen, c/o Clostermann & Jasper, Kleiner Ort 5, 28357 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: Castro, João Pedro; Geschäftsführer: Guerra, Vitor, * ‒.‒.‒‒, Anta Espinho/ Portugal; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Carl Ed. Meyer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen(Faulenstraße 24-26, 28195 Bremen). ; Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Canelas, José Alberto Queirós. Geschäftsführer:; 2. Castro, João Pedro, * ‒.‒.‒‒, Póvoa de Varzim/Portugal; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer:; 3. Fouquet, Christophe, * ‒.‒.‒‒, Porto/Portugal; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..