HRB 12614: Carl Froh Tubes GmbH, Sundern, Hachener Straße 157, 59846 Sundern. Der mit der Standard-Metallwerke GmbH mit Sitz in Werl (Amtsgericht Arnsberg HRB 8584) am 08.10.2018 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisübernahmevertrag ist durch Vertrag vom 08.04.2019 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 12614: Carl Froh Tubes GmbH, Sundern, Hachener Straße 157, 59846 Sundern. Der mit der Standard-Metallwerke GmbH mit Sitz in Werl (Amtsgericht Arnsberg HRB 8584) am 08.10.2018 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisübernahmevertrag ist durch Vertrag vom 04.03.2019 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2019 hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 12614: Carl Froh Tubes GmbH, Sundern, Hachener Straße 157, 59846 Sundern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2018 mit Änderung vom 08.10.2018. Geschäftsanschrift: Hachener Straße 157, 59846 Sundern. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von geschweißten Stahlrohren und Komponenten für die Automobilindustrie und andere Industriesegmente. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wilms, Johann Erich, Marburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 12614: Carl Froh Tubes GmbH, Sundern, Hachener Straße 157, 59846 Sundern. Mit der Standard-Metallwerke GmbH mit Sitz in Werl (Amtsgericht Arnsberg HRB 8584) als herrschendem Unternehmen ist am 08.10.2018 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm haben die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2018 und die Gesellschafterversammlung des herrschenden Unternehmens vom 08.10.2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.