Carl Hellweg Musikwaren GmbH & Co. KG, Taunusstein, Platter Straße 79, 65232 Taunusstein. Geschäftsanschrift: Platter Straße 79, 65232 Taunusstein. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Dieter Hopf Gitarren-Atelier GmbH & Co. KG mit Sitz in Taunusstein (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 9095) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Wiesbaden
Rechtsform: GmbH & Co. KG