Carl Knoche GmbH Federn- Draht- und Metallwarenfabrik, Hagen, Im Niederfeld 5-7, 58119 Hagen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FBtec Knoche & Mork GmbH (vormals Heinrich Mork Gesellschaft mit beschränkter Haftung) am 30.03.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Carl Knoche GmbH Federn- Draht- und Metallwarenfabrik, Hagen, Im Niederfeld 5-7, 58119 Hagen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.01.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.01.2010 mit der Heinrich Mork Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HrB 463) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Carl Knoche GmbH Federn- Draht- und Metallwarenfabrik GmbH, Hagen, Im Niederfeld 5-7, 58119 Hagen.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.01.2010 wirksam geworden.
Carl Knoche GmbH Federn- Draht- und Metallwarenfabrik GmbH, Hagen, Im Niederfeld 5-7, 58119 Hagen.Firma von Amts wegen berichtigt. Neue Firma: Carl Knoche GmbH Federn- Draht- und Metallwarenfabrik.
Carl Knoche GmbH Federn- Draht- und Metallwarenfabrik GmbH, Hagen, Im Niederfeld 5-7, 58119 Hagen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2009. Geschäftsanschrift: Im Niederfeld 5-7, 58119 Hagen. die Herstellung von Federn, Draht und Metallwaren sowie der Handel mit diesen Produkten. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt zum Geschäftsführer: Müller, Dieter, Hagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Müller, Annegret, Hagen, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Carl Knoche eKFr. Federn- Draht und Metallwarenfabrik in Hagen (AG Hagen, HRA 1798) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.12.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisen, soweit sie nicht Befriedigung verlagen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.