HRB 1037: Carl Mettler Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Trierweiler-Sirzenich, Bergstraße 3, 54311 Trierweiler-Sirzenich. Prokura erloschen: Hartmann, Reinhold, Orenhofen.
HRB 1037:Carl Mettler Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Trierweiler-Sirzenich, Bergstraße 3, 54311 Trierweiler-Sirzenich.Nicht mehr Geschäftsführer: Gotthard, Claus, Trier, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Meenken, Jürgen, Zweibrücken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Carl Mettler Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Trierweiler-Sirzenich (Bergstraße 3, 54311 Trierweiler-Sirzenich). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2008 mit dem Unterstützungsverein für die Betriebsgemeinschaft der Carl Mettler GmbH in Trier e.V. mit Sitz in Trier (AG Wittlich -VR 1186-) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Carl Mettler Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Trierweiler-Sirzenich (Bergstraße 3, 54311 Trierweiler-Sirzenich). Der mit der Elektrogroßhandlung Friedrich Streb, Franz Bruder GmbH & Co., Offenburg (AG Offenburg -HRA 740-) am 17.08.2000 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 25.08.2006 zum 31.12.2006 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.