HRA 10075: Carl Plötner GmbH & Co. KG Betonerzeugnisse, Plaidt, Ochtendunger Str. 50, 56637 Plaidt. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.07.2015 im Wege des Formwechsels in die Plötner Betonerzeugnisse AG mit Sitz in Plaidt (Amtsgericht Koblenz HRB 24845) umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Carl Plötner GmbH & Co. KG Betonerzeugnisse, Plaidt, (Ochtendunger Str. 50, 56637 Plaidt).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2008 mit der Carl Plötner GmbH & Co. KG mit Sitz in Brandis (AG Leipzig, HRA 11060) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Carl Plötner GmbH & Co. KG Betonerzeugnisse, Plaidt (Ochtendunger Str. 50, 56637 Plaidt). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2008 mit der Betonwerk Carl Plötner GmbH & Co. Kommanditgesellchaft mit Sitz in Ingelheim (AG Mainz, HRA 21832) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.