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Carl Plötner GmbH & Co. KG Betonerzeugnisse, Plaidt (HRA 10075) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Ochtendunger Str. 50
56637 Plaidt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 10075
Amtsgericht: Koblenz
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Carl Plötner GmbH & Co. KG Betonerzeugnisse aus Plaidt war im Handelsregister Koblenz unter der Nummer HRA 10075 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Carl Plötner GmbH & Co. KG Betonerzeugnisse ihren Standort nicht geändert. Die Carl Plötner GmbH & Co. KG Betonerzeugnisse wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 17.11.2015
Veränderung

HRA 10075: Carl Plötner GmbH & Co. KG Betonerzeugnisse, Plaidt, Ochtendunger Str. 50, 56637 Plaidt. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.07.2015 im Wege des Formwechsels in die Plötner Betonerzeugnisse AG mit Sitz in Plaidt (Amtsgericht Koblenz HRB 24845) umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.12.2008
Veränderung

Carl Plötner GmbH & Co. KG Betonerzeugnisse, Plaidt, (Ochtendunger Str. 50, 56637 Plaidt).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2008 mit der Carl Plötner GmbH & Co. KG mit Sitz in Brandis (AG Leipzig, HRA 11060) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.12.2008
Veränderung

Carl Plötner GmbH & Co. KG Betonerzeugnisse, Plaidt (Ochtendunger Str. 50, 56637 Plaidt). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2008 mit der Betonwerk Carl Plötner GmbH & Co. Kommanditgesellchaft mit Sitz in Ingelheim (AG Mainz, HRA 21832) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.